Kassensysteme nach GoBD
Am 31.12.2016 läuft die Schonfrist aus, die GoBD gelten dann auch bei Bareinnahmen mit Kassensystemen, Registrierkassen, PC-Kassen und Wiege-Kassen.
- Einzelaufzeichnungspflicht,
- Grundsatz der Nachvollziehbarkeit,
- Grundsatz der Unveränderlichkeit sowie die
- Archivierung von Bewegungsdaten und
- Mitwirkungspflicht des Unternehmers
können ein erhebliche Teil der bis dato eingesetzten Kassen-Lösung nicht mehr sicherstellen.
Moderne Kassen von Pulsa GmbH und leistungsfähiger Software von POS.expert Setzinger und Auser Gbr., seit 1991 der Spezialist für Kassen-Software mit Warenwirtschaft macht Ihr Unternehmen GoBD - konform.